Allgemeine Vermietbedingungen (AGB)
- Preise
Es gelten die Preise der gültigen Preisliste. Die Mietpreise schließen ein:
- Wartungsdienst und Verschleißreparaturen
- Vollkaskoversicherung mit Euro 1500,– SB
- Teilkaskoversicherung und Haftpflichtversicherung
- pro Tag 250 km
- Berechnung
Der Mietpreis wird bis zur Fahrzeugrückgabe berechnet. Die Rücknahme erfolgt nur zum festgelegten Zeitpunkt. Bei Rückgabe vor Ablauf der vertraglich festgelegten Mietzeit, ist der volle vertragliche Mietpreis zu zahlen.
- Zahlungsweise
Nach Vertragsabschluß ist sofort eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises fällig. Der Restbetrag ist 14 Tage vor der Fahrzeugübernahme zu überweisen.
- Kaution
Bei Übergabe wird eine Kaution in Höhe von Euro 1000,– hinterlegt. Die Kaution wird auf einer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Fahrzeugs bestätigt. Wird das Fahrzeug unbeschädigt und vollständig zurückgebracht, wird die Kaution zurückgegeben. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, die tatsächlich am Fahrzeug entstandenen Schäden aufzurechnen. Mit der Kaution darf ebenso verfahren werden, wenn der Schaden durch Mitreisende entstanden ist. Die Kaution darf auch mit einem Kaskoschaden verrechnet werden.
- Fahrerlaubnis
Es muss sichergestellt sein, dass der Fahrer des Fahrzeugs die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht besitzt. Die Fahrerlaubnis (Führerschein) muss dem Vermieter bei der Fahrzeugübergabe sowohl im Original vorgezeigt werden, als auch eine Fotokopie dem Vermieter ausgehändigt werden.
Wird das Fahrzeug durch verschiedene Personen gelenkt, so trifft dies auf jede einzelne Person zu. Wenn der Fahrer des Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnis nicht besitzt, so entfällt der Versicherungsschutz. Altersbegrenzung: Mindestalter: 23 Jahre und 2 Jahre im Besitz eines gültigen Führerschein.
- Übergabe, Rückgabe und Reinigungsgebühren
Das Fahrzeug kann am Vortag des ersten Miettages ab 18 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Miettag bis spätestens 18 Uhr (Samstags 14 Uhr). Bei verspäteter Rückgabe behält sich der Vermieter vor, die Mietzeit nachzuberechnen bzw. eintretende Folgeschäden vom Mieter zurückzufordern.
Die Fahrzeuge werden in gereinigtem Zustande übergeben und sind gereinigt zurückzugeben. Ist die Reinigung bei Fahrzeugrückgabe durch den Mieter ganz oder teilweise nicht erfolgt, so hat dieser für eine Außenreinigung Euro 50,– für Toilettenentleerung Euro 50,– und Innenreinigung Euro 40,– zu zahlen.
Das Fahrzeug ist in einwandfreiem Zustand mit allen Papieren und vollgetankt abzugeben. Ein Einweisungstermin mit Probefahrt muss wahrgenommen werden und ist mit dem Vermieter abzusprechen.
- Rücktritt
Der Mieter kann vom Vertrag bis 6 Wochen vor dem ersten Miettag zurücktreten. Falls kein Ersatzmieter für die entsprechende Mietzeit gefunden werden kann, wird die Anzahlung vom Vermieter einbehalten.
Bei Absagen bis 4 Wochen vor dem ersten Miettag sind 60% des Mietpreises zu bezahlen, falls kein Ersatzmieter für den entsprechenden Zeitraum gefunden werden kann. Bei kurzfristigeren Absagen ist der volle Mietpreis zu entrichten.
- Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Fahrten in alle europäischen Länder möglich, sofern für diese keine Einschränkungen von Seite der Versicherung bestehen. Fahrten in Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.
Reiseziele die nicht den genannten Kriterien entsprechen sind vorab mit dem Vermieter zu klären.
- Reparaturen
Reparaturen die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen bis zum Preis von Euro 90,– vom Mieter ohne weiteres in Auftrag gegeben werden. Größere Reparaturen benötigen die Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.
- Versicherung
Das Wohnmobil ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall (Kasko) beträgt Euro 1500,–. Der Mieter ist verpflichtet jeden Schaden unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und einen schriftlichen Schadensbericht mit Skizze zu erstellen.
Die Vollkaskoversicherung greift nicht bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.
- Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die nicht durch allgemeine Abnützung oder Verschleiß bedingt sind. Insbesondere haftet der Mieter für unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs und seiner gesamten Einrichtung.
Bei Kaskoschäden haftet der Mieter maximal in Höhe der Selbstbeteiligung. Der Mieter haftet auch für Schäden, die durch Mitreisende verursacht werden.
- Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Vermieter haftet nicht bei Fahrzeugausfall, weder vor Antritt der Reise noch während der Reise.
- Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Augsburg.
- Wartung des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet mindestens alle 1500 km den Motoröl- und Kühlwasserstand zu überprüfen und ggf. zu ergänzen.
- Abmessungen
Dem Mieter ist bewusst, dass das Fahrzeug wegen seiner Größe und seines Gewichts ein anderes Fahrerverhalten als ein PKW aufweist. Dies gilt vor allem im Stadtverkehr und bei beengten Straßenverhältnissen.
(Höhe: 3.10 m; Breite: 2,35 m; Länge: 7,15 m; Gewicht: 3.5 t zGG)
15.1 Rückwärtsfahren
Rückwärtsfahren darf nur mit Einweiser geschehen. Bei Schäden, die durch Rückwärtsfahren ohne Einweiser verursacht werden, haftet der Mieter in vollem Umfang.
- Automatik und Reifen
Der Mieter ist verpflichtet die Besonderheiten eines Automatikgetriebes (Motorbremsen bei langen und steilen Bergabfahrten, keine Kupplung) zu beachten. Der Luftdruck ist während der gesamten Reise zu Überwachen und ggf. auszugleichen.
- Sondereintragungen im Führerschein
Jeder Mieter und Mitreisende, der Sondereintragungen in seinem Führerschein hat und den Wagen fahren will, muss diese Eintragungen mit den Daten und techn. Einrichtungen des Fahrzeugs vergleichen. Die Fahrerlaubnis ist dann nur für ein Fahrzeug mit genau diesen Einrichtungen erteilt. Bei einem Unfall, durch einen Fahrer mit unzureichender Fahrerlaubnis, entfällt der Versicherungsschutz.
Wir bitten dies im eigenen Interesse zu bedenken.
Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift, dass die techn. Einrichtungen des Fahrzeugs mit den entsprechenden Sondereintragungen in der jeweiligen Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers übereinstimmt und auch ein sicheres Führen des Fahrzeugs ermöglichen.